All-on-4 Krankenkasse Zuschuss – was wird übernommen?

Sie möchten endlich ohne Schamgefühl wieder lachen und ohne Einschränkungen Ihr Essen genießen können? Mit der All-on-4-Methode ist festsitzender Zahnersatz in nur einem Tag möglich. Kein Wunder, dass diese immer beliebter wird, denn sie bietet eine bequeme und ästhetische Alternative ganz ohne herausnehmbare Prothese.
Doch was übernimmt die Krankenkasse? Gibt es einen Zuschuss? Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich in der Regel nur mit einem kleinen Festzuschuss an den Kosten für Zahnersatz auf Implantaten. Was genau die Krankenkasse übernimmt, erfahren Sie in unserem heutigen Beitrag.
Was ist die All-on-4-Behandlung und welche Vorteile bringt sie mit sich?
„All-on-4™“ steht für ein Behandlungskonzept, bei dem alle Zähne auf lediglich vier Implantaten pro Kiefer befestigt werden und Patientinnen und Patienten erhalten einen festsitzenden Zahnersatz, der vier Implantate pro Kiefer enthält. Alternativ kann der Zahnersatz ebenso auf sechs oder acht Implantaten befestigt werden. Diese Methode ist vor allem für Patientinnen und Patienten mit zahnlosen Kiefern, abgebrochenen Zähnen und vielen Zahnlücken geeignet.
Die moderne Methode bringt folgende Vorteile mit sich:
- Festsitzender Zahnersatz an einem Tag.
- Die neuen Zähne sind kurz nach dem Eingriff belastbar.
- Es werden pro Kiefer nur vier Implantate benötigt, was Ihnen im Vergleich zu herkömmlichen Implantaten viel Geld spart.
- Wesentlich kürzere Behandlungsdauer als bei normalen Implantaten.
- Mehr Stabilität und ein höherer Tragekomfort als eine herausnehmbare Prothese.
- Aufwendiger Knochenaufbau ist nicht notwendig.
- Natürliches, ästhetisches Erscheinungsbild.
- Problemlose Aussprache und ästhetische Fülle der Lippen.
- Durch die natürliche Belastung beim Kauen kann der Abbau des Kieferknochens verlangsamt werden.
Was sind die Kosten für All-on-4 in der Türkei und in Deutschland?
Der Preis der modernen All-on-4-Methode hängt von diversen Faktoren ab. Je nach Honorar des Zahnarztes und Material liegen die Gesamtkosten in Deutschland bei rund 8.000 Euro bis 25.000 Euro pro Kiefer. Die Kosten für eine All-on-4-Behandlung sind bis zu 30 % niedriger als für herkömmliche Implantate.
Wie viel zahlen die gesetzlichen Krankenkassen für eine All-on-4?
Welche Vorteile bieten Titanimplantate?
Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich in den meisten Fällen nicht an den Kosten für die All-on-4-Methode, sondern gewährleisten lediglich einen Festzuschuss für den fertigen Zahnersatz. Der feste Zahnersatz wird von den Krankenkassen nur mit einem festen Zuschuss bezuschusst, unabhängig von der gewählten Methode.
Wie viel die Krankenkasse zahlt, hängt vom individuellen Befund ab – also davon, wie es um das gesamte Gebiss steht. Für jeden Befund ist eine sogenannte Regelversorgung vorgesehen: eine Versorgung, die als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gilt. Dafür gibt es einen festen Zuschuss, dessen Höhe jährlich angepasst wird.
Unabhängig davon, bei welcher der gesetzlichen Krankenkassen Sie versichert sind, deckt der Festzuschuss 60 % bis 75 % der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung ab. Der Eigenanteil für den Zahnersatz bleibt gleich, egal ob Sie bei Techniker, DAK, AOK oder einer der weiteren gesetzlichen Krankenkassen versichert sind.
All-on-4 Krankenkasse Zuschuss im Oberkiefer
Regelsatz |
5 Jahre Bonusheft |
10 Jahre Bonusheft |
Härtefall |
60 % |
70 % |
75 % |
N/A |
Maximal 544,97 € |
Maximal 635,80 € |
Maximal 681,22 € |
Maximal 908,29 € |
All-on-4 Krankenkasse Zuschuss im Unterkiefer
Regelsatz | 5 Jahre Bonusheft | 10 Jahre Bonusheft | Härtefall |
60 % | 70 % | 75 % | N/A |
Maximal 584,38 € | Maximal 681,78 € | Maximal 730,48 € | Maximal 973,97 € |
Hinweis: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht pauschal 60 % bis 75 % der entstehenden Kosten. Die Kostenübernahme fällt in den meisten Fällen deutlich niedriger aus, weil in der Regel nicht die günstige Regelversorgung mit Nichtedelmetallen durchgeführt wird, sondern auf hochwertige Materialien zurückgegriffen wird.
Wer sein Bonusheft regelmäßig führt, kann den Festzuschuss erhöhen – auf 70 % bei fünf und auf 75 % bei zehn lückenlosen Jahren.
Für Menschen mit geringem Einkommen greift die Härtefallregelung: In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse mindestens die Kosten der Regelversorgung – in manchen Fällen sogar mehr.
Beispiel: Liegen die Gesamtkosten für eine All-on-4-Behandlung im zahnlosen Oberkiefer – inklusive Zahnarzthonorar, Material- und Laborkosten – bei rund 12.000 €, beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse im besten Fall mit bis zu 605,21 € (bei 75 % Festzuschuss). Ohne Bonusheft liegt der Zuschuss bei etwa 484,17 €. Der verbleibende Eigenanteil beträgt damit rund 11.400 € bis 11.500 €.
Wie erhalte ich einen Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen?
- Der Zahnarzt erstellt einen Heil‑ und Kostenplan, der den Befund und die geplante Regelversorgung dokumentiert.
- Diesen Plan reicht man bei der Krankenkasse ein – sie berechnet daraufhin den befundbezogenen Festzuschuss und erteilt die Genehmigung.
- Die All-on-4-Behandlung erfolgt nach Genehmigung des Heil- und Kostenplans.
- Den Restbetrag (meist die Implantate und Mehrkosten) trägt die Patientin oder der Patient.
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In Conclusio
Wer durch die gesetzlichen Krankenkassen versichert ist und über keine Zahnzusatzversicherung verfügt, erhält in Deutschland, wie unser Beispiel deutlich zeigt, nicht viel Zuschuss für die geplante Behandlung. Der Antrag ist mit viel Bürokratie verbunden und eine Genehmigung ist nicht garantiert. Die Kosten für die All-on-4-Methode sind in Deutschland ebenso sehr hoch.
– John Doe, CEO & Founder
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